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BGH, 18.10.1956 - 2 StR 430/56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 08.07.1952 - 1 StR 123/51
Mittelbare Täterschaft durch Anzeige und Herbeiführung einer Verhandlung vor …
Auszug aus BGH, 18.10.1956 - 2 StR 430/56
Die Befugnis, ein Recht auszuüben, darf nicht zur Verwirklichung von Unrecht mißbraucht werden (BGHSt 3, 110 [121, 126]; 4, 66 [70 ff]).Umstände, die die Annahme rechtfertigen könnten, er habe trotzdem sein Vorgehen für erlaubt gehalten, sind nicht ersichtlich (BGHSt 2, 194 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]; 3, 110 [BGH 06.06.1952 - 1 StR 708/51][129]).
- BGH, 05.01.1951 - 2 StR 83/50
Auszug aus BGH, 18.10.1956 - 2 StR 430/56
Daß es sich um höchstpersönliche Rechtsgüter handelt, die der Angeklagte durch seine Tat verletzt hat, steht dem nicht entgegen (BGHSt 1, 20; 6, 81) [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54]. - BGH, 29.01.1952 - 1 StR 563/51
Einstellung des Verfahrens wegen mangeldem Bewusstsein von der Widerrechtlichkeit …
Auszug aus BGH, 18.10.1956 - 2 StR 430/56
Diese Erwägungen sind rechtlich nicht zu beanstanden und nach den tatsächlichen Feststellungen gerechtfertigt (BGHSt 2, 234 [238]).
- BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51
Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
Auszug aus BGH, 18.10.1956 - 2 StR 430/56
Umstände, die die Annahme rechtfertigen könnten, er habe trotzdem sein Vorgehen für erlaubt gehalten, sind nicht ersichtlich (BGHSt 2, 194 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]; 3, 110 [BGH 06.06.1952 - 1 StR 708/51][129]). - BGH, 06.06.1952 - 1 StR 708/51
Züchtigung - §§ 223, 16, 17 StGB, 'Doppelirrtum'
Auszug aus BGH, 18.10.1956 - 2 StR 430/56
Umstände, die die Annahme rechtfertigen könnten, er habe trotzdem sein Vorgehen für erlaubt gehalten, sind nicht ersichtlich (BGHSt 2, 194 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]; 3, 110 [BGH 06.06.1952 - 1 StR 708/51][129]). - BGH, 06.11.1952 - 3 StR 59/50
Denunziation des Bruders wegen abfälliger Äusserungen über das …
Auszug aus BGH, 18.10.1956 - 2 StR 430/56
Die Befugnis, ein Recht auszuüben, darf nicht zur Verwirklichung von Unrecht mißbraucht werden (BGHSt 3, 110 [121, 126]; 4, 66 [70 ff]). - BGH, 04.11.1953 - 4 StR 91/53
Auszug aus BGH, 18.10.1956 - 2 StR 430/56
Hiernach war er sich aller Tatumstände bewußt, die die Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung begründen (BGHSt 5, 110 [BGH 04.11.1953 - 4 StR 91/53] [122, 124]). - BGH, 09.04.1954 - 2 StR 74/54
Auszug aus BGH, 18.10.1956 - 2 StR 430/56
Daß es sich um höchstpersönliche Rechtsgüter handelt, die der Angeklagte durch seine Tat verletzt hat, steht dem nicht entgegen (BGHSt 1, 20; 6, 81) [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54]. - BGH, 28.10.1954 - 1 StR 379/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.10.1956 - 2 StR 430/56
§ 3 StGB ist (BGHSt 7, 53), die Tätigkeit der Widerstandsgruppe mit Strafe bedroht und daß er nicht nur berechtigt, vielmehr sogar verpflichtet gewesen sei. - BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55
Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des …
Auszug aus BGH, 18.10.1956 - 2 StR 430/56
Das eigene Interesse allein begründet den Täterwillen daher nicht, wenn der Beteiligte keinen genügenden Einfluß darauf hat, ob, wann und wie die Tat ausgeführt wird (vgl BGHSt 8, 393).